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RWA Anlage Abnahme: Erstabnahme, Behörden & Ablauf 2026

Die Abnahme einer RWA-Anlage ist die offizielle Erstprüfung nach Einbau oder wesentlicher Änderung. Erst nach erfolgreicher Abnahme darf die Anlage offiziell in Betrieb genommen werden. Für Sonderbauten ist in den meisten Bundesländern eine behördliche Abnahme durch einen Prüfsachverständigen zwingend vorgeschrieben. Dieser Ratgeber erklärt Ablauf, Zuständigkeiten und Kosten.

Was ist die RWA Abnahme?

Die Abnahme (auch: Erstabnahme oder Inbetriebnahmeprüfung) ist die einmalige offizielle Prüfung einer neuen oder wesentlich veränderten RWA-Anlage, bevor sie dauerhaft in Betrieb geht. Sie unterscheidet sich grundlegend von der jährlichen Wartung:

📋 Abnahme (einmalig)

  • Nach Neueinbau oder wesentlicher Änderung
  • Prüft: Übereinstimmung mit Baugenehmigung
  • Prüft: Normkonformität aller Komponenten
  • Ergebnis: Inbetriebnahmegenehmigung
  • Prüfer: Sachverständiger / Behörde

🔧 Wartung (jährlich)

  • Laufender Betrieb
  • Prüft: Funktionsfähigkeit aller Komponenten
  • Prüft: Einhaltung der Prüfintervalle
  • Ergebnis: Prüfprotokoll im Prüfbuch
  • Prüfer: Zertifizierter Fachbetrieb

Wann ist eine Abnahme erforderlich?

Eine Abnahme ist in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Neueinbau: Jede neue RWA-Anlage muss vor Inbetriebnahme abgenommen werden
  • Wesentliche Änderung: Austausch der Steuerungsanlage, Änderung der Klappenanzahl oder -anordnung, Änderung der Auslöselogik
  • Nutzungsänderung: Wenn das Gebäude zu einem Sonderbau wird (z.B. Büro → Versammlungsstätte)
  • Nach schwerem Schaden: Nach Brand oder mechanischer Beschädigung wesentlicher Komponenten
  • Wiederholungsprüfung: In einigen Bundesländern für Sonderbauten alle 5 Jahre behördlich vorgeschrieben

Wer nimmt die RWA-Anlage ab?

Je nach Gebäudetyp und Bundesland sind unterschiedliche Stellen zuständig:

GebäudetypAbnehmende StelleGrundlage
Einfache Gebäude (GK 1–3)Einbauender Fachbetrieb (Eigenerklärung)Jeweilige LBO
Mittlere Gebäude (GK 4)Unabhängiger SachverständigerJeweilige LBO
SonderbautenAnerkannter Prüfsachverständiger (PSV) oder PrüfingenieurPrüfVO / LBO
Behördlich angeordnete PrüfungZugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)BetrSichV
Bayern (alle Sonderbauten)Prüfsachverständiger nach BayBauPrüfVOBayBO
NRW (Sonderbauten)Prüfingenieur für Brandschutz nach BauPrüfVO NRWBauO NRW

⚠️ Wichtig: Eine Abnahme durch den einbauenden Fachbetrieb selbst ist nur für einfache Gebäude zulässig. Für Sonderbauten muss eine unabhängige Stelle abnehmen. Fragen Sie immer Ihre Baubehörde, welche Anforderungen für Ihr Objekt gelten.

Ablauf der RWA Erstabnahme – Schritt für Schritt

1

Unterlagen zusammenstellen

Vor der Abnahme müssen vollständige Unterlagen vorliegen: Baugenehmigung mit Brandschutznachweis, genehmigte Ausführungsplanung (RWA-Plan), CE-Konformitätserklärungen aller Komponenten, Betriebsanleitung des Herstellers, Bestandspläne nach Einbau.

2

Sachverständigen beauftragen

Einen anerkannten Prüfsachverständigen für Brandschutz beauftragen. Dieser prüft zunächst die Unterlagen auf Vollständigkeit und Normkonformität – noch vor dem Ortstermin.

3

Ortstermin – Sichtprüfung

Vollständige Sichtprüfung aller eingebauten Komponenten auf Übereinstimmung mit den genehmigten Plänen. Prüfung der korrekten Montage, Beschilderung und Zugänglichkeit aller Auslöseeinrichtungen.

4

Vollständige Funktionsprüfung

Auslösung aller Klappen, Gruppen und Auslöseeinrichtungen. Messung aller relevanten Parameter: Öffnungszeiten, Öffnungswinkel, Notstromautonomie, Schnittstellen zu BMA und Lüftungsanlage.

5

Abnahmedokumentation

Bei erfolgreicher Abnahme stellt der Sachverständige ein Abnahmeprotokoll aus, das die Betriebsbereitschaft der Anlage offiziell bestätigt. Dieses Dokument ist für Behörden, Versicherungen und spätere Wartungen grundlegend wichtig.

6

Nachweisführung gegenüber Behörde

Das Abnahmeprotokoll wird bei der Baubehörde eingereicht (Sonderbauten). Erst nach behördlicher Freigabe gilt die Anlage als genehmigt und das Gebäude darf in Betrieb genommen werden.

Abnahme-Checkliste

Diese Dokumente und Prüfpunkte müssen für eine erfolgreiche RWA-Abnahme vorliegen:

Unterlagen

  • Baugenehmigung mit genehmigtem Brandschutzkonzept
  • RWA-Ausführungsplanung (genehmigter Stand)
  • CE-Konformitätserklärungen aller eingebauten Komponenten
  • Herstellerprüfzeugnisse und Datenblätter
  • Bestandspläne nach Einbau (As-built-Dokumentation)
  • Schaltplan der Steuerungsanlage
  • Anlagenbuch / Prüfbuch angelegt

Technische Prüfpunkte

  • Anzahl und Anordnung der Klappen stimmt mit genehmigtem Plan überein
  • Freie Rauchabzugsfläche (ARA) nach DIN 18232 erfüllt
  • Zuluftfläche ausreichend dimensioniert
  • Alle Klappen vollständig öffnen (≥ 90°)
  • Öffnungszeiten im Normbereich
  • Handauslösung aller Gruppen funktioniert
  • Elektrische Fernauslösung funktioniert
  • Thermische Auslöser korrekt eingestellt
  • Schnittstelle zu BMA korrekt eingebunden
  • Notstromautonomie ≥ 72 Stunden nachgewiesen
  • Beschilderung nach DIN 4066 vollständig
  • Feuerwehranfahrt und Bedienelemente für Feuerwehr zugänglich

Was passiert wenn die Abnahme scheitert?

Scheitert die Abnahme, gibt es folgende Konsequenzen:

  • Inbetriebnahmeverbot: Das Gebäude oder der betreffende Bereich darf bis zur Mängelbeseitigung nicht genutzt werden
  • Mängelliste: Der Sachverständige stellt eine Mängelliste aus mit Fristsetzung für die Behebung
  • Nachprüfung: Nach Mängelbeseitigung muss eine erneute (Teil-)Abnahme beantragt werden
  • Kosten trägt Auftraggeber: Alle Nachprüfungskosten gehen zu Lasten des Bauherrn/Betreibers

💡 Tipp: Beauftragen Sie den einbauenden Fachbetrieb mit einer Vorabnahme (internen Abnahme) bevor der Sachverständige kommt. Das spart teure Nachprüfungstermine.

Kosten der RWA Abnahme

LeistungKosten (ca.)Hinweis
Unterlagenprüfung150 – 400 €Zeitaufwand des Sachverständigen
Ortstermin Kleinanlage300 – 600 €Bis 5 Klappen, einfaches Gebäude
Ortstermin Standardanlage500 – 1.200 €5–20 Klappen, Sonderbau
Ortstermin Großanlage800 – 2.500 €Komplexe Anlagen, mehrere Abschnitte
Nachprüfung (bei Mängeln)200 – 600 €Zuzüglich Kosten der Mängelbeseitigung

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Häufige Fragen zur RWA Abnahme

Die Abnahme ist eine einmalige Erstprüfung nach Einbau – sie stellt sicher, dass die Anlage normgerecht gebaut wurde und der Baugenehmigung entspricht. Die jährliche Wartung prüft danach laufend, ob die Anlage noch funktioniert. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben, aber von unterschiedlichen Stellen durchzuführen.
Für einfache Gebäude reicht die Abnahme durch den einbauenden Fachbetrieb. Für Sonderbauten (Versammlungsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser, Einkaufszentren) ist in den meisten Bundesländern ein anerkannter Prüfsachverständiger für Brandschutz oder ein Prüfingenieur vorgeschrieben. Sprechen Sie vorab mit Ihrer Baubehörde.
Ja – in vielen Bundesländern sind für Sonderbauten wiederkehrende behördliche Prüfungen alle 3–5 Jahre vorgeschrieben (zusätzlich zur jährlichen Fachbetrieb-Wartung). Die genauen Intervalle und Anforderungen variieren je Bundesland. In Bayern z.B. sind wiederkehrende SV-Prüfungen für alle Sonderbauten Pflicht.
Die Kosten hängen von der Anlagengröße und dem Gebäudetyp ab. Für eine Standardanlage in einem Sonderbau rechnen Sie mit 500 – 1.200 € für den Ortstermin, zuzüglich Unterlagenprüfung (150–400 €). Hinzu kommen ggf. behördliche Gebühren, die je nach Bundesland und Gemeinde variieren.

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