📞 06162 / 943 58 28

RWA Wartungsprotokoll 2026 – Was muss dokumentiert werden?

Das RWA-Wartungsprotokoll ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle Prüfschritte, Ergebnisse und Mängel dokumentieren. Ohne gültiges Protokoll erlischt im Schadensfall die Versicherung – und Bußgelder drohen.

Was ist ein RWA-Wartungsprotokoll?

Das RWA-Wartungsprotokoll ist das zentrale Nachweisdokument für die ordnungsgemäße Wartung Ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlage. Es dient als rechtssicherer Beleg gegenüber Behörden, Versicherungen und im Schadensfall als Schutz vor persönlicher Haftung.

  • Pflichtdokument nach DIN 18232-5 und DIN EN 12101 – bundesweit verbindlich
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung gegenüber Baubehörden und Versicherungen
  • Muss vom Fachbetrieb ausgestellt, unterschrieben und mit Zertifizierungsnummer versehen sein
  • Grundlage für zukünftige Wartungen – der nächste Fachbetrieb orientiert sich am letzten Protokoll
  • Bestandteil der Gebäudedokumentation und bei Verkauf an den Käufer zu übergeben

Ein Wartungsprotokoll, das nicht von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgestellt wurde oder unvollständig ist, wird von Versicherungen und Behörden nicht anerkannt. Die Folge: Im Brandfall haftet der Betreiber persönlich.

Pflichtangaben im RWA-Wartungsprotokoll

Das Protokoll muss folgende Angaben vollständig enthalten, damit es rechtliche Gültigkeit besitzt:

Angabe Details
Datum der Wartung Exaktes Datum der Durchführung
Anschrift / Anlagenstandort Vollständige Adresse des Gebäudes
Anlagentyp und Hersteller NRWG, MRA, Druckdifferenz etc.
Seriennummern / Anlagennummern Individuelle Kennzeichnung jeder Komponente
Name und Qualifikation des Prüfers Vollständiger Name + Zertifizierungsnachweis
Firma und Zertifizierung Name des Fachbetriebs + Zertifizierungsnummer (VdS, BVFA)
Ergebnisse Sichtprüfung Je Komponente einzeln mit Befund
Ergebnisse Funktionsprüfung Öffnen/Schließen, Auslösung, Steuerung
Ergebnisse Auslöseprüfung Automatisch, manuell, Feuerwehrbedienfeld
Festgestellte Mängel Mit Dringlichkeitseinstufung (Klasse 1–3)
Empfohlene Maßnahmen Mängelbeseitigung, Reparaturen, Austausch
Nächster Wartungstermin Datum der nächsten planmäßigen Wartung
Unterschrift Prüfer + Auftraggeber Beide Parteien müssen das Protokoll unterzeichnen

Muster-Checkliste: Was bei der RWA-Wartung geprüft wird

Die folgende Checkliste zeigt alle Standardprüfpunkte einer RWA-Wartung. Das Protokoll dokumentiert für jeden Punkt das Ergebnis (i.O. = in Ordnung / Mangel) und eine Bemerkung:

Prüfpunkt Ergebnis Bemerkung
Sichtprüfung Steuergerät i.O. / Mangel
Sichtprüfung Auslöser i.O. / Mangel
Sichtprüfung RWA-Klappen i.O. / Mangel
Sichtprüfung Wärmetauscher i.O. / Mangel
Funktionstest Öffnung/Schließung i.O. / Mangel
Test Handbedienung i.O. / Mangel
Test automatische Auslösung i.O. / Mangel
Batterietest (Notstrom) i.O. / Mangel
Prüfung Dichtheit RWA-Klappe i.O. / Mangel
Prüfung Windlastsicherung i.O. / Mangel

Achtung: Ein selbst erstelltes Protokoll ohne zertifizierten Fachbetrieb hat keine rechtliche Gültigkeit. Versicherungen und Behörden erkennen nur Protokolle mit Fachbetriebsstempel und Zertifizierungsnummer an.

Mängelklassen im RWA-Wartungsprotokoll

Festgestellte Mängel werden im Protokoll nach Dringlichkeit klassifiziert. Diese Einstufung ist verbindlich und bestimmt die Frist zur Mängelbeseitigung:

  • Mängelklasse 1 (Sofortmaßnahme): Anlage außer Betrieb setzen, akute Gefahr. Die Behörde ist umgehend zu informieren. Betrieb bis zur Behebung untersagt.
  • Mängelklasse 2 (kurzfristig): Behebung innerhalb von 4 Wochen erforderlich. Anlage eingeschränkt betriebsfähig. Nachkontrolle durch Fachbetrieb ist zwingend.
  • Mängelklasse 3 (mittelfristig): Behebung bis zur nächsten planmäßigen Wartung. Keine sofortige Gefahr, aber Handlungsbedarf dokumentiert.

Der Betreiber ist verpflichtet, Mängel der Klasse 1 und 2 fristgerecht zu beseitigen und die Behebung durch den Fachbetrieb bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung muss ebenfalls zum Protokoll genommen werden.

Aufbewahrungspflicht für RWA-Wartungsprotokolle

Die Aufbewahrungspflicht für Wartungsprotokolle ist gesetzlich geregelt:

  • Mindestens 10 Jahre sind alle Wartungsprotokolle aufzubewahren.
  • Empfehlung: Aufbewahrung für die gesamte Betriebsdauer der Anlage, da ältere Protokolle im Schadensfall wichtige Beweise liefern können.
  • Pflicht für Gebäudeeigentümer und Fachbetrieb – beide Seiten müssen die Protokolle aufbewahren.
  • Digitale Archivierung ist zulässig, sofern die Dokumente jederzeit ausdruckbar und manipulationssicher aufbewahrt werden.
  • Bei Gebäudeverkauf sind alle vorhandenen Wartungsprotokolle an den Käufer zu übergeben – sie sind Teil der Gebäudedokumentation.

Tipp: Legen Sie einen Ordner „RWA-Dokumentation" an mit: Wartungsprotokollen, Prüfberichten, Mängelbeseitigungsnachweisen, Wartungsverträgen und Herstellerunterlagen. Ein digitales Backup erhöht die Sicherheit zusätzlich.

Jetzt Wartungsprotokoll vom Fachbetrieb erhalten

Zertifizierter Fachbetrieb – rechtssicheres Protokoll inklusive

Angebot anfordern →

Wer darf RWA-Wartungsprotokolle ausstellen?

Nicht jeder Betrieb darf RWA-Wartungsprotokolle mit rechtlicher Gültigkeit ausstellen. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  • Nur zertifizierte Fachbetriebe sind befugt – mit VdS-Anerkennung, BVFA-Zertifizierung oder einer herstellerseitigen Zertifizierung.
  • Eigenleistung ist nicht zulässig – weder durch den Gebäudeeigentümer noch durch hauseigenes Gebäudetechnikpersonal ohne entsprechende Zertifizierung.
  • Das Protokoll muss die Zertifizierungsnummer des Fachbetriebs enthalten – andernfalls ist es rechtlich wertlos.
  • Der ausstellende Prüfer muss namentlich und mit seiner Qualifikation im Protokoll aufgeführt sein.

Weiterführende Ratgeber

FAQ – Häufige Fragen zum RWA-Wartungsprotokoll

Ja. Nach DIN 18232-5 und den Landesbauordnungen ist die schriftliche Dokumentation jeder Wartung Pflicht. Das Protokoll dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung gegenüber Baubehörden und Versicherungen.
Das Protokoll ist im Wartungsauftrag enthalten und wird nicht separat berechnet. Die Kosten entstehen ausschließlich durch die Wartung selbst – je nach Anlage 150–800 € pro Jahr. Fragen Sie beim Angebotsvergleich explizit nach, ob das Protokoll inklusive ist.
Nein. Das Protokoll muss von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgestellt, unterschrieben und mit der Zertifizierungsnummer versehen sein. Ein selbst erstelltes Protokoll hat keine rechtliche Gültigkeit und wird von Versicherungen nicht anerkannt.
Mindestens 10 Jahre, besser für die gesamte Betriebsdauer der Anlage. Bei Gebäudeverkauf sind die Protokolle an den Käufer zu übergeben. Digitale Archivierung ist zulässig.
Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern. Zusätzlich drohen Bußgelder und behördliche Auflagen. Der Betreiber haftet im schlimmsten Fall persönlich für Schäden, die durch eine nicht ordnungsgemäß gewartete Anlage entstanden sind.

RWA-Wartung in Ihrer Stadt

Finden Sie zertifizierte Fachbetriebe für die RWA-Wartung in Ihrer Region: