RWA Wartungsprotokoll 2026 – Was muss dokumentiert werden?
Was ist ein RWA-Wartungsprotokoll?
Das RWA-Wartungsprotokoll ist das zentrale Nachweisdokument für die ordnungsgemäße Wartung Ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlage. Es dient als rechtssicherer Beleg gegenüber Behörden, Versicherungen und im Schadensfall als Schutz vor persönlicher Haftung.
- Pflichtdokument nach DIN 18232-5 und DIN EN 12101 – bundesweit verbindlich
- Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung gegenüber Baubehörden und Versicherungen
- Muss vom Fachbetrieb ausgestellt, unterschrieben und mit Zertifizierungsnummer versehen sein
- Grundlage für zukünftige Wartungen – der nächste Fachbetrieb orientiert sich am letzten Protokoll
- Bestandteil der Gebäudedokumentation und bei Verkauf an den Käufer zu übergeben
Ein Wartungsprotokoll, das nicht von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgestellt wurde oder unvollständig ist, wird von Versicherungen und Behörden nicht anerkannt. Die Folge: Im Brandfall haftet der Betreiber persönlich.
Pflichtangaben im RWA-Wartungsprotokoll
Das Protokoll muss folgende Angaben vollständig enthalten, damit es rechtliche Gültigkeit besitzt:
| Angabe | Details |
|---|---|
| Datum der Wartung | Exaktes Datum der Durchführung |
| Anschrift / Anlagenstandort | Vollständige Adresse des Gebäudes |
| Anlagentyp und Hersteller | NRWG, MRA, Druckdifferenz etc. |
| Seriennummern / Anlagennummern | Individuelle Kennzeichnung jeder Komponente |
| Name und Qualifikation des Prüfers | Vollständiger Name + Zertifizierungsnachweis |
| Firma und Zertifizierung | Name des Fachbetriebs + Zertifizierungsnummer (VdS, BVFA) |
| Ergebnisse Sichtprüfung | Je Komponente einzeln mit Befund |
| Ergebnisse Funktionsprüfung | Öffnen/Schließen, Auslösung, Steuerung |
| Ergebnisse Auslöseprüfung | Automatisch, manuell, Feuerwehrbedienfeld |
| Festgestellte Mängel | Mit Dringlichkeitseinstufung (Klasse 1–3) |
| Empfohlene Maßnahmen | Mängelbeseitigung, Reparaturen, Austausch |
| Nächster Wartungstermin | Datum der nächsten planmäßigen Wartung |
| Unterschrift Prüfer + Auftraggeber | Beide Parteien müssen das Protokoll unterzeichnen |
Muster-Checkliste: Was bei der RWA-Wartung geprüft wird
Die folgende Checkliste zeigt alle Standardprüfpunkte einer RWA-Wartung. Das Protokoll dokumentiert für jeden Punkt das Ergebnis (i.O. = in Ordnung / Mangel) und eine Bemerkung:
| Prüfpunkt | Ergebnis | Bemerkung |
|---|---|---|
| Sichtprüfung Steuergerät | i.O. / Mangel | — |
| Sichtprüfung Auslöser | i.O. / Mangel | — |
| Sichtprüfung RWA-Klappen | i.O. / Mangel | — |
| Sichtprüfung Wärmetauscher | i.O. / Mangel | — |
| Funktionstest Öffnung/Schließung | i.O. / Mangel | — |
| Test Handbedienung | i.O. / Mangel | — |
| Test automatische Auslösung | i.O. / Mangel | — |
| Batterietest (Notstrom) | i.O. / Mangel | — |
| Prüfung Dichtheit RWA-Klappe | i.O. / Mangel | — |
| Prüfung Windlastsicherung | i.O. / Mangel | — |
Achtung: Ein selbst erstelltes Protokoll ohne zertifizierten Fachbetrieb hat keine rechtliche Gültigkeit. Versicherungen und Behörden erkennen nur Protokolle mit Fachbetriebsstempel und Zertifizierungsnummer an.
Mängelklassen im RWA-Wartungsprotokoll
Festgestellte Mängel werden im Protokoll nach Dringlichkeit klassifiziert. Diese Einstufung ist verbindlich und bestimmt die Frist zur Mängelbeseitigung:
- Mängelklasse 1 (Sofortmaßnahme): Anlage außer Betrieb setzen, akute Gefahr. Die Behörde ist umgehend zu informieren. Betrieb bis zur Behebung untersagt.
- Mängelklasse 2 (kurzfristig): Behebung innerhalb von 4 Wochen erforderlich. Anlage eingeschränkt betriebsfähig. Nachkontrolle durch Fachbetrieb ist zwingend.
- Mängelklasse 3 (mittelfristig): Behebung bis zur nächsten planmäßigen Wartung. Keine sofortige Gefahr, aber Handlungsbedarf dokumentiert.
Der Betreiber ist verpflichtet, Mängel der Klasse 1 und 2 fristgerecht zu beseitigen und die Behebung durch den Fachbetrieb bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung muss ebenfalls zum Protokoll genommen werden.
Aufbewahrungspflicht für RWA-Wartungsprotokolle
Die Aufbewahrungspflicht für Wartungsprotokolle ist gesetzlich geregelt:
- Mindestens 10 Jahre sind alle Wartungsprotokolle aufzubewahren.
- Empfehlung: Aufbewahrung für die gesamte Betriebsdauer der Anlage, da ältere Protokolle im Schadensfall wichtige Beweise liefern können.
- Pflicht für Gebäudeeigentümer und Fachbetrieb – beide Seiten müssen die Protokolle aufbewahren.
- Digitale Archivierung ist zulässig, sofern die Dokumente jederzeit ausdruckbar und manipulationssicher aufbewahrt werden.
- Bei Gebäudeverkauf sind alle vorhandenen Wartungsprotokolle an den Käufer zu übergeben – sie sind Teil der Gebäudedokumentation.
Tipp: Legen Sie einen Ordner „RWA-Dokumentation" an mit: Wartungsprotokollen, Prüfberichten, Mängelbeseitigungsnachweisen, Wartungsverträgen und Herstellerunterlagen. Ein digitales Backup erhöht die Sicherheit zusätzlich.
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Wer darf RWA-Wartungsprotokolle ausstellen?
Nicht jeder Betrieb darf RWA-Wartungsprotokolle mit rechtlicher Gültigkeit ausstellen. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
- Nur zertifizierte Fachbetriebe sind befugt – mit VdS-Anerkennung, BVFA-Zertifizierung oder einer herstellerseitigen Zertifizierung.
- Eigenleistung ist nicht zulässig – weder durch den Gebäudeeigentümer noch durch hauseigenes Gebäudetechnikpersonal ohne entsprechende Zertifizierung.
- Das Protokoll muss die Zertifizierungsnummer des Fachbetriebs enthalten – andernfalls ist es rechtlich wertlos.
- Der ausstellende Prüfer muss namentlich und mit seiner Qualifikation im Protokoll aufgeführt sein.
Weiterführende Ratgeber
- RWA Wartungsintervall – Wie oft muss eine RWA-Anlage gewartet werden?
- RWA-Wartung Kosten 2026 – Preisübersicht nach Gebäudetyp
- Was ist eine RWA-Anlage? – Grundlagen einfach erklärt
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FAQ – Häufige Fragen zum RWA-Wartungsprotokoll
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