RWA-Sachverständiger: Wann die Prüfung durch Sachverständige Pflicht ist
Zwei verschiedene Prüfungen – nicht verwechseln
| Merkmal | Fachbetriebsprüfung | Sachverständigenprüfung |
|---|---|---|
| Wer prüft | zertifizierter Fachbetrieb | anerkannter Prüfsachverständiger |
| Intervall | jährlich | meist alle 3 Jahre |
| Betrifft | alle Anlagen | vor allem Sonderbauten |
| Umfang | Funktion, Wartung, Instandhaltung | Wirksamkeit im Gesamtkonzept |
| Kosten | 89 – 900 € | 400 – 900 € und mehr |
| Ergebnis | Prüfprotokoll | Prüfbericht an Bauaufsicht |
Die eine ersetzt die andere nicht. Wer alle drei Jahre den Sachverständigen kommen lässt, muss trotzdem jährlich warten lassen – und umgekehrt.
Wann ist ein Prüfsachverständiger vorgeschrieben?
Die Pflicht ergibt sich aus den Prüfverordnungen der Bundesländer, die unterschiedlich heißen – etwa Prüfverordnung, Technische Prüfverordnung oder Sonderbauverordnung. Betroffen sind typischerweise:
- Versammlungsstätten
- Verkaufsstätten ab bestimmten Größen
- Hochhäuser
- Großgaragen, siehe Entrauchung Tiefgarage
- Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen
- Beherbergungsbetriebe ab bestimmter Bettenzahl
- Industriebauten, abhängig von Größe und Nutzung
Für normale Wohn- und Bürogebäude gilt die Pflicht in der Regel nicht – dort genügt die jährliche Fachbetriebsprüfung. Eine Übersicht der landesrechtlichen Grundlagen finden Sie unter RWA-Vorschriften.
Was der Sachverständige prüft
Der Blick ist ein anderer als beim Wartungsbetrieb: Nicht die einzelne Komponente steht im Vordergrund, sondern die Frage, ob die Anlage das im Brandschutzkonzept beschriebene Schutzziel erfüllt. Geprüft werden unter anderem Übereinstimmung von Bestand und Genehmigung, Wirkketten über alle beteiligten Gewerke, Zusammenspiel mit Brandmelde-, Lüftungs- und Sprinkleranlagen, Vollständigkeit der Dokumentation sowie die lückenlose Wartungshistorie.
Kosten und Ablauf
Die Kosten richten sich nach Objektgröße und Aufwand und liegen bei kleineren Sonderbauten bei 400 bis 900 €, bei großen Objekten deutlich darüber. Der Prüfbericht geht in der Regel an die Bauaufsichtsbehörde. Festgestellte Mängel müssen fristgerecht behoben und die Behebung nachgewiesen werden.
Praktischer Tipp: Legen Sie dem Sachverständigen die vollständige Wartungshistorie vor. Fehlende Prüfprotokolle führen regelmäßig zu Beanstandungen, selbst wenn die Anlage technisch einwandfrei ist.
Häufige Fragen zu Sachverständigenprüfungen
Vor allem bei Sonderbauten: Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hochhäuser, Großgaragen, Krankenhäuser, Schulen, Beherbergungsbetriebe und größere Industriebauten. Maßgebend sind die Prüfverordnungen der Bundesländer.
In der Regel alle drei Jahre. Das genaue Intervall legt die jeweilige Landesprüfverordnung fest. Die jährliche Wartung durch den Fachbetrieb bleibt davon unberührt und ist zusätzlich erforderlich.
Bei kleineren Sonderbauten 400 bis 900 Euro, bei großen Objekten deutlich mehr. Die Kosten richten sich nach Objektgröße, Anlagenumfang und Prüfaufwand.
Nein. Beide Prüfungen haben unterschiedliche Zwecke: Der Fachbetrieb prüft Funktion und Instandhaltung, der Sachverständige die Wirksamkeit der Anlage im Gesamtkonzept. Beide sind unabhängig voneinander erforderlich.
Der Bericht geht in der Regel an die Bauaufsichtsbehörde. Festgestellte Mängel müssen fristgerecht behoben und die Behebung nachgewiesen werden. Bei gravierenden Mängeln kann die Nutzung eingeschränkt werden.