Rauchabzugsanlage: Wartung, Kosten und gesetzliche Pflichten

Die Rauchabzugsanlage ist im Sprachgebrauch dasselbe wie die RWA-Anlage: eine Einrichtung, die im Brandfall Rauch und Wärme aus dem Gebäude abführt und so Fluchtwege freihält. Dieser Ratgeber fasst zusammen, welche Pflichten für Betreiber gelten, was die Wartung kostet und was bei der jährlichen Prüfung tatsächlich passiert.

Rauchabzugsanlage, RWA oder NRWG – was ist was?

  • Rauchabzugsanlage: allgemeiner Begriff für die gesamte Anlage inklusive Steuerung und Auslösung
  • RWA: Rauch- und Wärmeabzugsanlage, der technisch übliche Begriff, siehe Was ist eine RWA?
  • NRWG: natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät – das einzelne Bauteil, etwa eine Lichtkuppel, siehe Was ist ein NRWG?
  • Entrauchungsanlage: Oberbegriff, der auch maschinelle Systeme einschließt, siehe Entrauchungsanlage

Wer muss eine Rauchabzugsanlage warten lassen?

Verantwortlich ist immer der Betreiber – also Eigentümer, Verwaltung oder bei entsprechender vertraglicher Regelung der Mieter. Diese Verantwortung lässt sich nicht dadurch abgeben, dass ein Hausmeister oder Verwalter beauftragt wird; sie kann nur durch nachweislich ordnungsgemäße Durchführung erfüllt werden. Die rechtlichen Grundlagen stehen unter RWA-Wartungspflicht.

Was kostet die Wartung?

ObjektWartung pro JahrPrüfung mit Protokoll
Wohngebäude, 1–3 Geräte89 – 180 €meist inklusive
Bürogebäude180 – 450 €inklusive oder ab 190 €
Industriehalle300 – 900 €ab 250 €
Einzelbeauftragung ohne Vertrag+20 bis 30 %separat

Was wird bei der Wartung geprüft?

  1. Sichtprüfung aller Öffnungselemente auf Beschädigung und Verschmutzung
  2. Funktionsauslösung von jeder Auslösestelle einzeln
  3. Prüfung, ob die Öffnungsweite die geforderte Fläche erreicht
  4. Kontrolle von Dichtungen, Scharnieren und Mechanik, Schmierung
  5. Notstromtest durch simulierten Netzausfall
  6. Prüfung der Rauchmelder und Taster
  7. Kontrolle der Zuluftöffnungen auf Freigängigkeit
  8. Erstellung des Prüfprotokolls mit Mangeleinstufung

Eine vollständige Wartung dauert bei einer kleinen Anlage 45 bis 90 Minuten. Deutlich kürzere Termine sind ein Warnzeichen – allein der Notstromtest braucht Zeit.

Was passiert bei unterlassener Wartung?

  • Bußgeld: je nach Landesbauordnung bis 50.000 €
  • Versicherungsschutz: Der Gebäudeversicherer kann die Leistung kürzen oder verweigern
  • Persönliche Haftung: Bei Personenschäden drohen strafrechtliche Konsequenzen
  • Nutzungsuntersagung: Die Bauaufsicht kann die Nutzung von Gebäudeteilen untersagen

Häufige Fragen zu Rauchabzugsanlagen

Bei Wohngebäuden mit ein bis drei Geräten 89 bis 180 Euro jährlich, bei Bürogebäuden 180 bis 450 Euro und bei Industriehallen 300 bis 900 Euro. Ohne Wartungsvertrag liegen die Preise pro Termin 20 bis 30 Prozent höher.

In der Regel jährlich. Maßgeblich sind die Landesbauordnung, die einschlägigen Normen und die Herstellervorgaben. Bei stark beanspruchten Anlagen oder in Sonderbauten können kürzere Intervalle gefordert sein.

Bei einer kleinen Anlage 45 bis 90 Minuten. Deutlich kürzere Termine sind ein Warnzeichen, da allein der Notstromtest mit simuliertem Netzausfall Zeit benötigt.

Immer der Betreiber, also Eigentümer oder Verwaltung. Die Verantwortung lässt sich durch Beauftragung eines Verwalters oder Hausmeisters nicht abgeben, sondern nur durch nachweislich ordnungsgemäße Durchführung erfüllen.

Bußgelder bis 50.000 Euro je nach Landesbauordnung, Kürzung oder Verweigerung der Versicherungsleistung, persönliche Haftung bei Personenschäden und im Extremfall eine Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsicht.

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